ENERGIEAUSWEIS
Fachgerechte Berechnung gemäß geltender Gesetze, Normen und Richtlinien.
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ENERGIEAUSWEIS
KOSTENRECHNER
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Ein Energieausweis ist ein offizielles, normiertes Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes anhand standardisierter Kennwerte beschreibt. Er zeigt u. a. den Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf, CO₂-Emissionen und die Gesamtenergieeffizienz und ermöglicht die objektive Vergleichbarkeit von Gebäuden hinsichtlich ihrer Energieeffizienz.
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig, sofern am Gebäude keine wesentlichen Änderungen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik vorgenommen werden. Bei größeren Umbauten oder Sanierungen ist ein neuer Energieausweis erforderlich.
Ein Energieausweis wird benötigt bei:
- Verkauf einer Immobilie
- Vermietung oder Verpachtung
- Neubau eines Gebäudes
- größeren Sanierungen oder Umbauten
- im Rahmen von Förderanträgen oder behördlichen Verfahren
Er dient als Nachweis der energetischen Qualität eines Gebäudes und ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Verkauf einer Immobilie
- Vermietung oder Verpachtung
- Neubau eines Gebäudes
- größeren Sanierungen oder Umbauten
- im Rahmen von Förderanträgen oder behördlichen Verfahren
Er dient als Nachweis der energetischen Qualität eines Gebäudes und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Liegt bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung kein Energieausweis vor, gilt gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) automatisch ein Referenzwert mit schlechter Energieeffizienzklasse als vereinbart. Dies kann zu Nachteilen bei Preisverhandlungen und rechtlichen Konsequenzen führen.
Zusätzlich können Verwaltungsstrafen verhängt werden.
Ein fehlender Energieausweis kann außerdem Haftungsrisiken, Vertrauensverlust und Wertminderung der Immobilie zur Folge haben.
Gesetzliche Grundlagen:
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)
- OIB-Richtlinie 6 – Energieeinsparung und Wärmeschutz
- einschlägige EU-Gebäuderichtlinien (EPBD)
Empfehlung: Den Energieausweis rechtzeitig erstellen lassen, um rechtlich, technisch und wirtschaftlich auf der sicheren Seite zu sein.
Zusätzlich können Verwaltungsstrafen verhängt werden.
Ein fehlender Energieausweis kann außerdem Haftungsrisiken, Vertrauensverlust und Wertminderung der Immobilie zur Folge haben.
Gesetzliche Grundlagen:
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)
- OIB-Richtlinie 6 – Energieeinsparung und Wärmeschutz
- einschlägige EU-Gebäuderichtlinien (EPBD)
Empfehlung: Den Energieausweis rechtzeitig erstellen lassen, um rechtlich, technisch und wirtschaftlich auf der sicheren Seite zu sein.
Die Kosten für einen Energieausweis hängen ab von:
- Art des Gebäudes (z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe)
- Ausweis-Typ (Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis)
- Vorhandenen Unterlagen und Vorbereitungsaufwand
Nutzen Sie unseren Energieausweis-Kostenrechner, um in wenigen Schritten eine unverbindliche Kostenschätzung für Ihr Objekt zu erhalten.
Einfach Gebäudetyp und Eckdaten eingeben – Sie erhalten sofort eine transparente Preisindikation.
- Art des Gebäudes (z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe)
- Ausweis-Typ (Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis)
- Vorhandenen Unterlagen und Vorbereitungsaufwand
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