ENERGIEAUSWEIS vom Baumeister
Energieausweis online kalkulieren
Unverbindliche Preisindikation für direkt berechenbare Standardfälle. Für komplexere Objekte erhalten Sie auf Basis Ihrer Angaben ein individuelles Angebot.
Wofür benötigen Sie den Energieausweis?
Bitte wählen Sie den Anlass, damit wir Ihre Anfrage fachlich richtig einordnen können.
Um welchen Objekttyp handelt es sich?
Direkt online berechenbar sind Wohnung sowie Einfamilienhaus / Doppelhaushälfte / Reihenhaus mit 1 Nutzungseinheit.
Wie groß ist die Netto-beheizte Nutzfläche?
Bitte geben Sie die beheizte Netto-Nutzfläche in m² an. Falls der Wert nicht exakt bekannt ist, genügt eine realistische Schätzung.
Sind geeignete Unterlagen vorhanden?
Erforderlich sind insbesondere Grundrisse, Größe und Lage der Fenster, Schnitte sowie gegebenenfalls Ansichten.
Zusätzliche Leistungen gewünscht?
Optional können Sie Ihre Anfrage um sinnvolle Zusatzleistungen ergänzen.
Wohin dürfen wir das Ergebnis senden?
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ein. Damit kann das Ergebnis intern verarbeitet und später an Ihre Microsoft-Umgebung übergeben werden.
Ihre Preisindikation
Nachstehend sehen Sie das Ergebnis auf Basis Ihrer aktuellen Angaben.
Unverbindlicher Fixpreis mittels Anfrageformular.Schnelle Bearbeitung.
Normkonforme Kennwerte nach OIB-RL 6
Preise ab 150 € zzgl. USt.
1
Formular
2
Angebot
3
Fertig
Wir erstellen IHRENEnergieausweis
Geschäftsführer
Warum Sie Ihren Energieausweis bei uns bestellen sollten
EXPRESS-Berechnung möglich
Häufige Fragen zum Energieausweis
- Verkauf einer Immobilie
- Vermietung oder Verpachtung
- Neubau eines Gebäudes
- größeren Sanierungen oder Umbauten
- im Rahmen von Förderanträgen oder behördlichen Verfahren
Er dient als Nachweis der energetischen Qualität eines Gebäudes und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zusätzlich können Verwaltungsstrafen verhängt werden.
Ein fehlender Energieausweis kann außerdem Haftungsrisiken, Vertrauensverlust und Wertminderung der Immobilie zur Folge haben.
Gesetzliche Grundlagen:
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)
- OIB-Richtlinie 6 – Energieeinsparung und Wärmeschutz
- einschlägige EU-Gebäuderichtlinien (EPBD)
Empfehlung: Den Energieausweis rechtzeitig erstellen lassen, um rechtlich, technisch und wirtschaftlich auf der sicheren Seite zu sein.
- Art des Gebäudes (z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe)
- Ausweis-Typ (Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis)
- Vorhandenen Unterlagen und Vorbereitungsaufwand
Nutzen Sie unser Anfrageformular, um in wenigen Schritten ein unverbindliches Angebot für Ihr Objekt zu erhalten.
Einfach Gebäudetyp und Eckdaten eingeben und absenden.
